Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Ladesäulen
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der von TRPlusGmbH betriebenen
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Ladeinfrastruktur der Kooperationspartner und
externen Roamingpartner des ladenetz.de-Verbunds durch den Kunden zur Beladung seines
Elektrofahrzeugs mit Elektrizität. Der Vertrag wird zwischen der TRPlus GmbH
und dem Kunden geschlossen. TRPlus GmbH bietet dem Kunden zwei
Möglichkeiten für die Beladung seines Elektrofahrzeugs an, die unter Ziffer 2 (Ladekarte) und
Ziffer 3 (Ad-Hoc-Laden via ladeapp) beschrieben werden.
2. Ladekarte
2.1 Allgemeines zur Ladekarte
(1) Der Kunde hat die Möglichkeit unter www.trplusde die Ladekarte anzufordern.
TRPlus GmbH schickt dem Kunden anschließend die Ladekarte sowie eine
PIN-Nummer und eine Vertragsnummer (Contract-ID) zu.
(2) Unmittelbar nach erfolgreichem Registrierungsvorgang erhält der Kunde von der TRPlus GmbH eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung.
(3) Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, alle von der TRPlus GmbH
betriebenen E- Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des ladenetz.de-
Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming-Kooperationspartner von ladenetz.de
zur Beladung von Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine Übersicht über die nutzbaren E-
Ladesäulen ist unter www.ladenetz.de ersichtlich.
(4) Die Ladekarte bleibt Eigentum der TRPlus GmbH . PIN-Nummer und
Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der
Karte sowie der PIN- Nummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde
unverzüglich der TRPlus GmbH schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit
Meldung des Verlusts sperren die TRPlus GmbH die bisherige Ladekarte
umgehend. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erheben die TRPlus GmbH
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten
Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt
und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im
Portal oder teilt die Änderungen der TRPlus GmbH per E-Mail (service@stw-
langenfeld.de) mit.
(6) Die Ladekarte ist nicht übertragbar.
2.2 Ablauf eines Ladevorgangs mit der Ladekarte
(1) Der Kunde wählt eine E-Ladesäule aus.
(2) Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der E-Ladesäule. Der Stecker
wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist.2
(3) Der Kunde authentifiziert sich mit der Ladekarte (RFID-Karte) an der E-Ladesäule und startet
den Ladevorgang.
(4) Nach erfolgreichem Ladevorgang entriegelt der Kunde den Stecker und entfernt das Ladeka-
bel an der E-Ladesäule sowie an seinem Elektrofahrzeug.
2.3 Preise der Ladekarte
(1) Der Kunde entrichtet ab Freischaltung der Ladekarte für die Nutzung der E-Ladesäulen einen
monatlichen Grundpreis, unabhängig von der Nutzung der E-Ladesäulen. Zudem fällt pro Lade-
vorgang ein verbrauchsabhängiges Entgelt für die geladene Energiemenge (Ladekosten für AC
oder DC) an. Abrechnungsrelevant ist die gesamte Lademenge des einzelnen Ladevorgangs an
der jeweiligen Ladesäule.
(2) Die Preise kann der Nutzer seinem Tarif im internen Bereich entnehmen.
(4) Die TRPlus GmbH bzw. deren Dienstleister rechnet die Leistungen
quartalsweise/monatlich nachweisbar ab. Der Kunde erhält die Rechnungen über das Portal
und wird per E-Mail über neue Rechnungen im Portal informiert. Der zu zahlende
Rechnungsbetrag wird zu dem von der TRPlus GmbH angegeben Zeitpunkt
zur Zahlung fällig und wird per SEPA- Lastschriftverfahren/Kreditkarte von dem vom Kunden
in seinem Portal angegebenen Konto abgebucht. Bei Zahlungsverzug ist die Stadtwerke
Langenfeld GmbH berechtigt, die Ladekarte zu sperren.
(5) TRPlus GmbH ist berechtigt, die Preise sowie die Vergütungsregelung zu
ändern. Hierüber wird die TRPlus GmbH den Kunden rechtzeitig, mindestens
jedoch 6 Wochen vor Wirksamwerden der Änderung in Textform informieren. In diesem Fall hat
der Kunde das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu
kündigen.
(6) Gegen Ansprüche der TRPlus GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräf tig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
2.4 Vertragslaufzeit -Ladekarte
(1) Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch die TRPlus GmbH
und hat eine Vertragslaufzeit von einem Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch
jeweils um einen weiteren Monat, sofern der Kunde den Vertrag nicht vor Ablauf der
Vertragslaufzeit kündigt. TRPlus GmbH wird die Ladekarte ab dem bestätigten
Kündigungstermin sperren.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger
Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht inner-
halb von 14 Tagen erfüllt oder wenn die TRPlus GmbH begründete
Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen. Bei Sperrung der Ladekarte
behält sich die TRPlus GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Der
Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die TRPlus GmbH zurückzugeben.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die TRPlus GmbH zurückzugeben.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Textform. Ein Abmelden und Auflösen eines
bestehenden Kundenkontos im Portal gilt nicht als Kündigung.
3. Ad-hoc-Laden via ladeapp
3.1 Allgemeines zur ladeapp
(1) Mit der ladeapp gewährleistet die TRPlus GmbH einen diskriminierungs-
freien Zugang zu allen von der TRPlus GmbH betriebenen E-Ladesäulen, indem
auch Spontankunden die Benutzung der E-Ladesäulen ermöglicht wird.
(2) Der Kunde kann mit Hilfe der App nach Ladesäulen suchen, Ladesäulen filtern, Ladesäulen
als Favoriten markieren, einen Ladevorgang an einer Ladesäule starten und stoppen sowie einen
Ladevorgang bezahlen. Die Nutzung unterliegt unter Umständen zusätzlichen Nutzungsbedin-
gungen, die der Kunde gegenüber dem Betreiber der jeweiligen Plattform akzeptiert hat (z.B.
Google Play oder Apple App Store), über die er die App erhält.
3.2 Ablauf und Bezahlung des Ladevorgangs mit der ladeapp
(1) Der Kunde wählt eine E-Ladesäule aus.
(2) Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der E-Ladesäule. Der Stecker
wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist.
(3) Der Kunde initiiert den Ladevorgang durch Scan eines QR-Codes an der E-Ladesäule.
(4) Nach Scan des QR-Codes wird der Kunde zur Downloadseite der ladeapp (sofern die App
noch nicht installiert wurde) oder zur ladeapp direkt weitergeleitet. Alternativ kann der Kunde
auch den Ladevorgang via Webnutzung starten.
(5) In der ladeapp kann der Kunde sein gewünschtes Zahlungsmedium (z.B. Kreditkarte) hinter-
legen und den Ladevorgang starten, nachdem er die Vertragsbedingungen und die Preise für das
Laden akzeptiert und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat.
(6) Der Kunde erhält nach Start des Ladevorgangs eine Bestätigungsmail zum Ladevorgang
übermittelt.
(7) Während des Ladens hat der Kunde die Möglichkeit alle relevanten Informationen zum Lade-
vorgang in der ladeapp nachzuverfolgen.
(8) Im unmittelbaren Anschluss an den erfolgreichen Ladevorgang erhält der Kunde einen Zah-
lungsbeleg in PDF-Form per E-Mail übersandt.
(9) Der Kunde zahlt das Entgelt für den Ladevorgang mit dem von ihm gewünschten Zahlungs-
mittel.
3.3 Preise für das Ad-Hoc-Laden
Die Preise können der App oder der Zahlungsfunktion via Web entnommen werden. Diese kön-
nen je nach Ladepunkt voneinander abweichen.
4. Benutzung der E-Ladesäulen
(1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der TRPlus GmbH, der Ladenetz-
Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er
wird die angebrachten Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich
mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden.
(2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf ladenetz.de und
die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-
Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen
und Öffnungszeiten.
(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspan-
nungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V).
Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Bela-
dungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen4
sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspre-
chen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs
umgehend vom Ladepunkt zu entfernen.
(5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der TRPlus GmbH hat der Kunde unverzüglich an die Hotline unter der Telefonnummer 0211250010
zu melden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt
werden.
5. Roaming
(1) Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von lade-
netz.de zu nutzen.
(2) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der
jeweiligen Roamingpartner.
(3) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ladenetz.de einsehen. Ein
Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden
nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.
(4) Das TRPlus GmbH behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu
sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50
% der Ladevor gänge im Rahmen des Roaming erfolgen.
6. Stromqualität
Die Beladung erfolgt an allen von der TRPlus GmbH betriebenen E-
Ladesäulen zu 100 % aus Ökostrom.
7. Haftung
(1) Die TRPlus GmbH haftet nicht für die Verfügbarkeit der E-Ladesäulen,
insbesondere nicht bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung.
(2) Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die TRPlus GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus
welchem Rechts grund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis, Freistellung etc.).
(3) Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrläs-
sigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer
regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens
beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet die TRPlus GmbH nur nach
Maßgabe der vorstehenden Haftungsbeschränkungen und wenn der Verlust auch durch
angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar war.
8. Datenschutz, Bonität
(1) Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden von der
TRPlus GmbH automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses (z.B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung,
Kundenbetreuung, Auswertung) unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen genutzt
und können zur Durchführung des Vertragsverhältnisses an die beteiligten Partner der
TRPlus GmbH Kooperation und beauftragte Dritte weitergegeben werden.
(2) Die TRPlus GmbH ist berechtigt, die erhobenen Kundendaten für
Informations-zwecke und zu Zwecken der Markt-und Meinungsforschung zu nutzen.
Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung
oder der Markt- und Meinungsforschung gegenüber der TRPlus GmbH
widersprechen.
(3) Die Vertragsparteien erklären ihr widerrufliches Einverständnis, dass sie jeweils Auskünfte bei
Wirtschaftsauskunfteien zur Prüfung der Bonität einholen können. Insbesondere ist die
TRPlus GmbH berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen,
die auch die Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswertes für sein zukünftiges Zahlungsverhalten
erfasst (sog. Scoring). Zu diesem Zweck übermittelt die TRPlus GmbH u. a. die
Anschrift des Kunden an eine Wirtschaftsauskunftei.
9. Widerrufsrecht
Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag für die Be-
nutzung der -Ladekarte zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht
auszuüben, muss der Kunde mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter
Brief, Telefax oder E-Mail) die TRPlus GmbH (Niermannsweg 9, 40699 Erkrath, E-Mail: info@trplus.de) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs- rechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet