Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Ladesäulen

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die Nutzung der von TRPlusGmbH betriebenen

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Ladeinfrastruktur der Kooperationspartner und

externen Roamingpartner des ladenetz.de-Verbunds durch den Kunden zur Beladung seines

Elektrofahrzeugs mit Elektrizität. Der Vertrag wird zwischen der TRPlus GmbH

und dem Kunden geschlossen. TRPlus GmbH bietet dem Kunden zwei

Möglichkeiten für die Beladung seines Elektrofahrzeugs an, die unter Ziffer 2 (Ladekarte) und

Ziffer 3 (Ad-Hoc-Laden via ladeapp) beschrieben werden.

2. Ladekarte

2.1 Allgemeines zur Ladekarte

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit unter www.trplusde die Ladekarte anzufordern.

TRPlus GmbH schickt dem Kunden anschließend die Ladekarte sowie eine

PIN-Nummer und eine Vertragsnummer (Contract-ID) zu.

(2) Unmittelbar nach erfolgreichem Registrierungsvorgang erhält der Kunde von der TRPlus GmbH eine E-Mail über die Freischaltung der Ladekarte. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Freischaltung.

(3) Mit der Ladekarte ist der Kunde berechtigt, alle von der TRPlus GmbH

betriebenen E- Ladesäulen, alle E-Ladesäulen von Kooperationspartnern des ladenetz.de-

Verbunds sowie alle E-Ladesäulen der externen Roaming-Kooperationspartner von ladenetz.de

zur Beladung von Elektrofahrzeugen zu nutzen. Eine Übersicht über die nutzbaren E-

Ladesäulen ist unter www.ladenetz.de ersichtlich.

(4) Die Ladekarte bleibt Eigentum der TRPlus GmbH . PIN-Nummer und

Vertragsnummer (Contract-ID) sind vom Kunden sorgfältig aufzubewahren. Den Verlust der

Karte sowie der PIN- Nummer oder der Vertragsnummer (Contract-ID) hat der Kunde

unverzüglich der TRPlus GmbH schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Mit

Meldung des Verlusts sperren die TRPlus GmbH die bisherige Ladekarte

umgehend. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte erheben die TRPlus GmbH

eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (brutto). Alle bis zur Verlustmeldung getätigten

Ladevorgänge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine im Portal hinterlegten Angaben stets korrekt

und aktuell sind. Sollten sich die persönlichen Daten des Kunden ändern, ändert er diese im

Portal oder teilt die Änderungen der TRPlus GmbH per E-Mail (service@stw-

langenfeld.de) mit.

(6) Die Ladekarte ist nicht übertragbar.

 

2.2 Ablauf eines Ladevorgangs mit der Ladekarte

(1) Der Kunde wählt eine E-Ladesäule aus.

(2) Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der E-Ladesäule. Der Stecker

wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist.2

(3) Der Kunde authentifiziert sich mit der Ladekarte (RFID-Karte) an der E-Ladesäule und startet

den Ladevorgang.

(4) Nach erfolgreichem Ladevorgang entriegelt der Kunde den Stecker und entfernt das Ladeka-

bel an der E-Ladesäule sowie an seinem Elektrofahrzeug.

 

2.3 Preise der Ladekarte

(1) Der Kunde entrichtet ab Freischaltung der Ladekarte für die Nutzung der E-Ladesäulen einen

monatlichen Grundpreis, unabhängig von der Nutzung der E-Ladesäulen. Zudem fällt pro Lade-

vorgang ein verbrauchsabhängiges Entgelt für die geladene Energiemenge (Ladekosten für AC

oder DC) an. Abrechnungsrelevant ist die gesamte Lademenge des einzelnen Ladevorgangs an

der jeweiligen Ladesäule.

(2) Die Preise kann der Nutzer seinem Tarif im internen Bereich entnehmen.

(4) Die TRPlus GmbH bzw. deren Dienstleister rechnet die Leistungen

quartalsweise/monatlich nachweisbar ab. Der Kunde erhält die Rechnungen über das Portal

und wird per E-Mail über neue Rechnungen im Portal informiert. Der zu zahlende

Rechnungsbetrag wird zu dem von der TRPlus GmbH angegeben Zeitpunkt

zur Zahlung fällig und wird per SEPA- Lastschriftverfahren/Kreditkarte von dem vom Kunden

in seinem Portal angegebenen Konto abgebucht. Bei Zahlungsverzug ist die Stadtwerke

Langenfeld GmbH berechtigt, die Ladekarte zu sperren.

(5) TRPlus GmbH ist berechtigt, die Preise sowie die Vergütungsregelung zu

ändern. Hierüber wird die TRPlus GmbH den Kunden rechtzeitig, mindestens

jedoch 6 Wochen vor Wirksamwerden der Änderung in Textform informieren. In diesem Fall hat

der Kunde das Recht, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu

kündigen.

(6) Gegen Ansprüche der TRPlus GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen

oder rechtskräf tig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

 

2.4 Vertragslaufzeit -Ladekarte

(1) Der Vertrag beginnt ab Freischaltung der Ladekarte durch die TRPlus GmbH

und hat eine Vertragslaufzeit von einem Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch

jeweils um einen weiteren Monat, sofern der Kunde den Vertrag nicht vor Ablauf der

Vertragslaufzeit kündigt. TRPlus GmbH wird die Ladekarte ab dem bestätigten

Kündigungstermin sperren.

(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger

Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Zahlungsrückstände trotz Mahnung nicht inner-

halb von 14 Tagen erfüllt oder wenn die TRPlus GmbH begründete

Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Ladekarte vorliegen. Bei Sperrung der Ladekarte

behält sich die TRPlus GmbH ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Der

Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die TRPlus GmbH zurückzugeben.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ladekarte zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an die TRPlus GmbH zurückzugeben.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Textform. Ein Abmelden und Auflösen eines

bestehenden Kundenkontos im Portal gilt nicht als Kündigung.

 

3. Ad-hoc-Laden via ladeapp

3.1 Allgemeines zur ladeapp

(1) Mit der ladeapp gewährleistet die TRPlus GmbH einen diskriminierungs-

freien Zugang zu allen von der TRPlus GmbH betriebenen E-Ladesäulen, indem

auch Spontankunden die Benutzung der E-Ladesäulen ermöglicht wird.

(2) Der Kunde kann mit Hilfe der App nach Ladesäulen suchen, Ladesäulen filtern, Ladesäulen

als Favoriten markieren, einen Ladevorgang an einer Ladesäule starten und stoppen sowie einen

Ladevorgang bezahlen. Die Nutzung unterliegt unter Umständen zusätzlichen Nutzungsbedin-

gungen, die der Kunde gegenüber dem Betreiber der jeweiligen Plattform akzeptiert hat (z.B.

Google Play oder Apple App Store), über die er die App erhält.

 

3.2 Ablauf und Bezahlung des Ladevorgangs mit der ladeapp

(1) Der Kunde wählt eine E-Ladesäule aus.

(2) Der Kunde verbindet das Elektrofahrzeug ordnungsgemäß mit der E-Ladesäule. Der Stecker

wird verriegelt, sofern dies technisch möglich ist.

(3) Der Kunde initiiert den Ladevorgang durch Scan eines QR-Codes an der E-Ladesäule.

(4) Nach Scan des QR-Codes wird der Kunde zur Downloadseite der ladeapp (sofern die App

noch nicht installiert wurde) oder zur ladeapp direkt weitergeleitet. Alternativ kann der Kunde

auch den Ladevorgang via Webnutzung starten.

(5) In der ladeapp kann der Kunde sein gewünschtes Zahlungsmedium (z.B. Kreditkarte) hinter-

legen und den Ladevorgang starten, nachdem er die Vertragsbedingungen und die Preise für das

Laden akzeptiert und die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen hat.

(6) Der Kunde erhält nach Start des Ladevorgangs eine Bestätigungsmail zum Ladevorgang

übermittelt.

(7) Während des Ladens hat der Kunde die Möglichkeit alle relevanten Informationen zum Lade-

vorgang in der ladeapp nachzuverfolgen.

(8) Im unmittelbaren Anschluss an den erfolgreichen Ladevorgang erhält der Kunde einen Zah-

lungsbeleg in PDF-Form per E-Mail übersandt.

(9) Der Kunde zahlt das Entgelt für den Ladevorgang mit dem von ihm gewünschten Zahlungs-

mittel.

 

3.3 Preise für das Ad-Hoc-Laden

Die Preise können der App oder der Zahlungsfunktion via Web entnommen werden. Diese kön-

nen je nach Ladepunkt voneinander abweichen.

 

 

4. Benutzung der E-Ladesäulen

(1) Der Kunde wird die E-Ladesäulen der TRPlus GmbH, der Ladenetz-

Kooperationspartner sowie der externen Roamingpartner sorgfältig behandeln und bedienen. Er

wird die angebrachten Nutzungsbedingungen einhalten und die Ladeinfrastruktur ausschließlich

mit den dafür vorgesehenen Steckertypen verwenden.

(2) Für die Benutzung von öffentlichen E-Ladesäulen sind die Informationen auf ladenetz.de und

die geltende Straßenverkehrsordnung maßgebend. Für die Benutzung von halböffentlichen E-

Ladesäulen gelten die vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber vorgegebenen Nutzungsbedingungen

und Öffnungszeiten.

(3) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass im Wechselrichter seines Ladegeräts kein gleichspan-

nungsbehafteter Fehlstrom auftritt. Andernfalls ist nur eine einphasige Beladung zulässig (230 V).

Weiter ist der ordnungsgemäße sowie unversehrte Zustand des mitgeführten und für die Bela-

dungsleistung zugelassenen Ladekabels kundenseitig zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen4

sämtliche vom Kunden genutzten Hilfsmittel den geltenden gesetzlichen Vorschriften entspre-

chen.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, sein Fahrzeug unmittelbar nach Beendigung des Ladevorgangs

umgehend vom Ladepunkt zu entfernen.

(5) Jegliche Defekte, Beschädigungen oder Störungen an den E-Ladesäulen der TRPlus GmbH hat der Kunde unverzüglich an die Hotline unter der Telefonnummer 0211250010

zu melden. Ein Ladevorgang darf in diesem Fall weder begonnen noch fortgesetzt

werden.

 

 

5. Roaming

(1) Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von lade-

netz.de zu nutzen.

(2) Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der

jeweiligen Roamingpartner.

(3) Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter ladenetz.de einsehen. Ein

Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden

nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern.

(4) Das TRPlus GmbH behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu

sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50

% der Ladevor gänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

 

 

6. Stromqualität

Die Beladung erfolgt an allen von der TRPlus GmbH betriebenen E-

Ladesäulen zu 100 % aus Ökostrom.

 

 

7. Haftung

(1) Die TRPlus GmbH haftet nicht für die Verfügbarkeit der E-Ladesäulen,

insbesondere nicht bei Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten der Elektrizitätsversorgung.

(2) Bei Mängeln stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die TRPlus GmbH haftet gegenüber dem Kunden nicht auf Schadens- und Aufwendungsersatz, gleich aus

welchem Rechts grund (Vertrag, unerlaubte Handlung, Verletzung von Pflichten aus dem

Schuldverhältnis, Freistellung etc.).

(3) Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei Übernahme einer Garantie, einer Haftung

nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der Arglist oder der groben Fahrläs-

sigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei der Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer

regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher

Vertragspflichten ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens

beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet die TRPlus GmbH nur nach

Maßgabe der vorstehenden Haftungsbeschränkungen und wenn der Verlust auch durch

angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar war.

 

 

8. Datenschutz, Bonität

(1) Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden von der

TRPlus GmbH automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der

Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses (z.B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung,

Kundenbetreuung, Auswertung) unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen genutzt

und können zur Durchführung des Vertragsverhältnisses an die beteiligten Partner der

TRPlus GmbH Kooperation und beauftragte Dritte weitergegeben werden.

(2) Die TRPlus GmbH ist berechtigt, die erhobenen Kundendaten für

Informations-zwecke und zu Zwecken der Markt-und Meinungsforschung zu nutzen.

Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung und Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung

oder der Markt- und Meinungsforschung gegenüber der TRPlus GmbH

widersprechen.

(3) Die Vertragsparteien erklären ihr widerrufliches Einverständnis, dass sie jeweils Auskünfte bei

Wirtschaftsauskunfteien zur Prüfung der Bonität einholen können. Insbesondere ist die

TRPlus GmbH berechtigt, eine Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen,

die auch die Ermittlung eines Wahrscheinlichkeitswertes für sein zukünftiges Zahlungsverhalten

erfasst (sog. Scoring). Zu diesem Zweck übermittelt die TRPlus GmbH u. a. die

Anschrift des Kunden an eine Wirtschaftsauskunftei.

 

 

9. Widerrufsrecht

Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag für die Be-

nutzung der -Ladekarte zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht

auszuüben, muss der Kunde mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter

Brief, Telefax oder E-Mail) die TRPlus GmbH (Niermannsweg 9, 40699 Erkrath, E-Mail: info@trplus.de) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs- rechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet